Städtebaulicher Vertrag zum Projekt „City-Quartier Hofheim“ unterzeichnet

Städtebaulicher Vertrag zum Projekt „City-Quartier Hofheim“ unterzeichnet

von Adolf Albus

(15.07.2024) Bürgermeister Christian Vogt, Erster Stadtrat Daniel Philipp und Patrick März, Geschäftsführer der Projektgesellschaft Horn GmbH, haben heute den städtebaulichen Vertrag zum Stadtentwicklungsprojekt auf dem Polar-Grundstück an der Hattersheimer Straße unterzeichnet.

Erster Stadtrat Daniel Philipp, Notarin Claudia Göthling, Bürgermeister Christian Vogt und Patrick März, Geschäftsführer Projektgesellschaft Horn GmbH.
Foto: Stadt Hofheim
***

Nachdem in den vergangenen Tagen der Ausschuss für Planen, Bauen, Umwelt und Verkehr sowie der Haupt- und Finanzausschuss und die Stadtverordnetenversammlung der Kreisstadt Hofheim am Taunus dem städtebaulichen Vertrag zugestimmt haben, wird dieser mit der Unterzeichnung von Kreisstadt und Projektgesellschaft rechtskräftig. Die Unterzeichnung fand im Beisein von Notarin Claudia Göthling in Hofheim am Taunus statt.

„Die heutige Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages ist ein herausragendes Ereignis und ein Meilenstein für unsere Stadt. Es zeigt, wie erfolgreich wir in den letzten Monaten zusammengearbeitet haben, um dieses tolle und zukunftsweisende Projekt voranzubringen“, zeigt sich Bürgermeister Christian Vogt sehr zufrieden. „Dank der Unterstützung aller Beteiligten – dem Ersten Stadtrat Daniel Philipp, seinem Vorgänger Wolfgang Exner, Stadtrat Bernhard Köppler, allen Kolleginnen und Kollegen im Magistrat, den vielen mit dem Projekt befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, Günter Horn, Patrick März und dem Team der Projektgesellschaft Horn GmbH, den Architekten und dem Stadtplaner – können wir nun selbstbewusst feststellen, dass wir einen großen Schritt in Richtung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadtentwicklung gemacht haben.“

Daniel Philipp, Erster Stadtrat, fügte hinzu: „Die Beschlüsse des zuständigen städtischen Ausschusses und der Stadtverordnetenversammlung unterstreichen die breite Unterstützung und Zustimmung, ja Begeisterung für dieses Projekt. Mit der heutigen Vertragsunterzeichnung setzen wir ein klares Zeichen für die Zukunft unserer Stadt und schaffen die Grundlage für eine attraktive Wohn-, Lebens- und Arbeitsumgebung.“

„Wir sind sehr dankbar für die konstruktive Zusammenarbeit und die stets offenen und guten Gespräche mit der Stadt in den vergangenen Monaten. Mit der Unterzeichnung des städtebaulichen Vertrages können wir jetzt mit der konkreten Umsetzung beginnen und das Gelände in ein lebendiges und modernes Quartier verwandeln“, sagt Geschäftsführer Patrick März von der Projektgesellschaft Horn.

Rückblickend auf die Entwicklung des Projekts zeigt sich die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Stadt und Projektentwicklern. Bereits Ende 2022 wurden erste wichtige Beschlüsse gefasst, um das Projekt auf den Weg zu bringen. Gemeinsam mit dem Magistrat haben der Bürgermeister und der damalige Erste Stadtrat, Wolfgang Exner, in kürzester Zeit die notwendigen Voraussetzungen geschaffen, damit der Verkauf des Polar-Firmengeländes erfolgen und das Unternehmen eine solide Zukunftsperspektive erhalten konnte. Im Frühjahr 2023 wurden die Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Geländes abgesteckt und nach intensiven Verhandlungen Einigkeit über die Flächenverteilung erzielt, die nun im städtebaulichen Vertrag festgehalten ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrags gehen ca. 30 Prozent der Gesamtfläche in das Eigentum der Stadt über, was für die Neugestaltung der angrenzenden Infrastruktur von großer Bedeutung ist. Dank der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung, der Stadtwerke und der Hofheimer Wohnungsbau konnte der gesamte Prozess enorm beschleunigt werden. Dazu kommt die extrem wertvolle Unterstützung des Arbeitskreises Hattersheimer Straße, der seinen Auftrag für die Stadtverordnetenversammlung erfolgreich erfüllt und in stets konstruktiven Gesprächen die Entwicklung des Projekts begleitet, mitgeprägt und vorangetrieben hat.

In einer für ein Projekt dieser Größenordnung beeindruckenden Geschwindigkeit konnte vom Planungsbeginn an in weniger als eineinhalb Jahren ein städtebaulicher Vertrag entwickelt und unterzeichnet werden. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrages kann nun auch der Bebauungsplan zur Realisierung des neuen Stadtquartiers auf den Weg gebracht werden.

Quelle: https://www.frankfurt-live.com/st-aumldtebaulicher-vertrag-zum-projekt–bdquocity-quartier-hofheim-ldquo-unterzeichnet-167428.html

Grundstückskaufvertrag

Wissenswertes zu einem Grundstückskaufvertrag:

Der Grundstückskaufvertrag stellt regelmäßig ein zentrales Rechtsgeschäft im Leben dar. Um so wichtiger ist die professionelle Betreuung und die sichere Abwicklung eines solchen Vertrages, da oft über das gesamte Vermögen der jeweiligen Beteiligten entschieden wird. Als Notarin entwickle ich auf der Grundlage der von Ihnen getätigten Angaben einen individuellen Vertragsentwurf , in dem insbesondere darauf geachtet wird, bestehende Risiken auszuschließen bzw. zu minimieren.

Diese Risiken können daraus resultieren, dass das Eigentum an einer Immobilie, anders bei beweglichen Gegenständen, z. B. bei einem Fahrzeug, nicht bereits mit Vertragsabschluss (durch Schlüsselübergabe) erworben wird, sondern dieses erst mit Eintragung des Käufers im Grundbuch der Fall ist.

Durch die Zeitspanne zwischen Vertragsabschluss und Grundbucheintragung, die je nach der konkreten Anforderung des Vertrages mehrere Wochen und Monate in Anspruch nehmen kann, können sich Problematiken ergeben, auf die Sie keinen Einfluss haben. Ein Problem könnte z. B. eine Insolvenz des Verkäufers darstellen, denn hier geht der Käufer im wahrsten Sinne des Wortes leer aus, wenn er den Kaufpreis bereits bezahlt hat, bevor zu seinen Gunsten wenigstens eine Vormerkung auf Eigentumsübergang im Grundbuch eingetragen wurde.

Der Notar wird aufgrund seiner Amtspflicht zum unparteiischen Handeln von sich aus Gestaltungen vorschlagen, die solche Risiken vermeiden.

Nach der Beurkundung begleitet der Notar den Kaufvertrag solange weiter, bis der Käufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist und seine Rechte an dem Vertragsgegenstand erreicht hat.

Insbesondere veranlasst der Notar das Nötige für die sogenannte Lastenfreistellung. Dieses besagt, dass voreingetragene Lasten, z. B. Grundschulden, die der Absicherung von Verbindlichkeiten des Verkäufers dienen, gelöscht werden. Insoweit möchte der Käufer regelmäßig diese Verpflichtungen des Verkäufers nicht übernehmen. Ich als Notarin hole bei den abzulösenden Gläubigern die entsprechenden Unterlagen zur Löschung der bestehenden Rechte aus dem Grundbuch ein.

Ferner kümmere ich mich als Notarin um die Einholung der nötigen Genehmigungen sowie gemeindlicher Vorkaufsrechtsverzichtserklärungen. Ich überwache sodann die Fälligstellung des Kaufpreises. Denn hierin liegt ein zentrales Instrument zur Sicherung der Vertragsbeteiligten, denn der Käufer muss den Kaufpreis regelmäßig erst dann bezahlen, wenn der Notar ihm bestätigt hat, dass eine risikolose Zahlung nunmehr erfolgen kann. Umgekehrt überwacht der Notar aber auch den Endvollzug des Vertrages, d. h. ich als Notarin werde die Eintragung des Käufers im Grundbuch regelmäßig erst dann veranlassen, wenn sicher gestellt ist, dass der Verkäufer den Kaufpreis nachweislich erhalten hat; hierin liegt eine zentrale Absicherung des Verkäufers vor der Gefahr des Eigentumsverlust ohne Kaufpreiserhalt.

Ich als Notarin gewährleiste den sicheren Vollzug des Vertrages sowie dessen Beständigkeit in rechtlicher Hinsicht. Es gibt jedoch einige Dinge, die der Notar nicht prüfen kann und die Sie daher zur Vermeidung von bösen Überraschungen prüfen sollten. Hierzu zählt auf jeden Fall eine eingehende Besichtigung des Vertragsobjektes. Regelmäßig sind im Kaufpreis Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, wenn es sich nicht um den Erwerb einer zu errichtenden bzw. neu zu sanierenden Immobilie handelt. Um so wichtiger ist es, dass Sie bei einer gebrauchten Immobilie genau vorab untersucht haben, was Sie erwerben. Hier kann auch die Beiziehung eines Sachverständigen empfehlenswert sein. Ferner sollten Sie berücksichtigen, wenn sie bauen möchten und nur ein Grundstück erwerben wollen, ob und welche Bebauung zulässig ist.

Zur Vermeidung einer Haftung für sogenannte Altlasten sollten Sie klären, wie das Grundstück früher genutzt wurde. Sie sollten sich Gewissheit darüber verschaffen, in welchem bautechnischem Zustand sich auf dem Grundstück aufstehende Gebäude befinden bzw. ob Sanierungsmaßnahmen notwendig sind.

Wichtig ist vorab zu klären, welche Erschließungsmaßnahmen bereits durch geführt sind bzw. noch durch geführt werden. In diesem Zusammenhang können erhebliche Kosten entstehen, die immer vom im Grundbuch eingetragenen Eigentümer angefordert werden. Ansprechpartner ist diesbezüglich die Stadt bzw. die Gemeinde. Auch hier müsste in den Vertrag eine Klausel eingebaut werden, welche zu der Kostentragungslast Stellung bezieht.

Sofern Sie eine Finanzierung benötigen, sollten Sie bei der Bank bereits im Vorfeld der Beurkundung des Kaufvertrages die Grundschuldbestellungsunterlagen anfordern und beim Notar zur Vorbereitung einreichen. Es können dann Kaufvertrag und Finanzierungsgrundschuld in einem Termin erledigt werden. Ansonsten wären hierfür zwei Termine erforderlich.

Wann braucht man einen Notar?

Die Tätigkeit eines Notars unterscheidet sich grundsätzlich von der eines Rechtsanwalts. Während der Anwalt einseitig bestimmte Interessen vertritt, nämlich die seines Mandanten, agiert der Notar neutral. Notare sind als unabhängige Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Rechtsgeschäften und anderen Aufgaben auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege bestellt.

Dabei sollten sie nach sachgerechten, die Interessen der Beteiligten ausgleichenden Lösungen suchen und Verträge erstellen.